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Update von Freundin zu Gattin |
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Update von Freundin zu Gattin
Sehr geehrte Herren vom technischen Dienst, Voriges Jahr bin ich von der Version Freundin 7.0 auf Gattin 1.0 umgestiegen. Ich habe festgestellt, dass
das Programm einen unerwarteten Sohn-Prozess gestartet hat und sehr viel Platz und wichtige Ressourcen belegt.
In der Produktanweisung wird ein solches Phänomen nicht erwähnt. Ausserdem installiert sich Gattin 1.0 in allen anderen Programmen von selbst und startet in allen Systemen automatisch, wodurch alle Aktivitäten der übrigen Systeme gestoppt werden. Die Anwendungen Kartenspielen 10.3, Umtrunk 2.5 und Fussballsonntag 5.0 funktionieren nicht mehr, und das System stürzt bei jedem Start ab.
Leider kann ich Gattin 1.0 auch nicht minimieren, während ich meine bevorzugten Anwendungen benutzen möchte. Ich überlege ernsthaft, zum Programm Freundin 7.0 zurückzugehen, aber bei Ausführen der Uninstall-Funktion von Gattin 1.0 erhalte ich stets die Aufforderung, zuerst das Programm Scheidung 1.0 auszuführen. Dieses Programm ist mir aber viel zu teuer.
Können Sie mir helfen?
Danke, ein User
Antwort:
Lieber User, das ist ein sehr häufiger Beschwerdegrund bei den Usern. In den meisten Fällen liegt die Ursache aber bei einem grundlegenden Verständnisfehler. Viele User steigen von Freundin 7.0 auf Gattin 1.0 um, weil sie Zweiteres zur Gruppe der ,,Spiele & Anwendungen" zählen. Gattin 1.0 ist aber ein BETRIEBSSYSTEM und wurde entwickelt, um alle anderen Funktionen zu kontrollieren. Es ist unmöglich, von Gattin 1.0 wieder auf Freundin 7.0 zurückzugehen.
Bei der Installation von Gattin 1.0 werden versteckte Dateien installiert, die ein Re-Load von Freundin 7.0 unmöglich machen. Es ist nicht möglich, diese versteckten Dateien zu deinstallieren, zu löschen, zu verschieben oder zu vernichten.
Einige User probierten die Installation von Freundin 8.0 oder Gattin 2.0 (gekoppelt mit Scheidung 1.0), aber am Ende hatten sie mehr Probleme als vorher.
Lesen Sie dazu in Ihrer Gebrauchsanweisung die Kapitel "Warnungen - Alimentenzahlungen - fortlaufende Wartungskosten von Kindern ab Version 1.0". Ich empfehle Ihnen daher, bei Gattin 1.0 zu bleiben und das Beste daraus zu machen.
Ich habe selber Gattin 1.0 vor Jahren installiert und halte mich strikt an die Gebrauchsanweisung, vor allem in Bezug auf das Kapitel "Gesellschaftsfehler". Sie sollten die Verantwortung für alle Fehler und Probleme übernehmen, unabhängig von deren Ursache. Die beste Lösung ist das häufige Ausführen des Befehls
C:\UM_ENTSCHULDIGUNG_BITTEN.exe.
Vermeiden Sie den Gebrauch der "ESC" Taste, da Sie öfter UM_ENTSCHULDIGUNG_BITTEN einschalten müssten, damit Gattin 1.0 wieder normal funktioniert. Das System funktioniert solange einwandfrei, wie sie für die "Gesellschaftsfehler" uneingeschränkt haften.
Alles in allem ist Gattin 1.0 ein sehr interessantes Programm - trotz der unverhältnismässig hohen
Betriebskosten. Bedenken Sie auch die Möglichkeit, zusätzliche Software zu installieren, um die
Leistungsfähigkeit von Gattin 1.0 zu steigern. Ich empfehle Ihnen Pralinen 2.1 und Blumen 5.0 in Deutsch.
Viel Glück!
Ihr Technischer Dienst
PS: Installieren Sie niemals Sekretärin im Minirock 3.3! Dieses Programm verträgt sich nicht mit Gattin 1.0 und könnte einen nicht wiedergutzumachenden Schaden im Betriebssystem verursachen.
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21.09.2008 15:01 |
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Hexajyn unregistriert
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21.09.2008 23:43 |
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Hexajyn unregistriert
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22.09.2008 09:20 |
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Hexajyn unregistriert
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22.09.2008 10:51 |
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Hexajyn unregistriert
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24.09.2008 11:36 |
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Faech unregistriert
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24.09.2008 12:27 |
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Hexajyn unregistriert
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28.09.2008 13:22 |
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Hexajyn unregistriert
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29.09.2008 17:15 |
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Hexajyn unregistriert
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01.10.2008 11:06 |
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Hexajyn unregistriert
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01.10.2008 15:48 |
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Faech unregistriert
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03.10.2008 14:38 |
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Hexajyn unregistriert
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05.10.2008 16:16 |
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Hexajyn unregistriert
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13.10.2008 12:20 |
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Hexajyn unregistriert
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16.10.2008 22:42 |
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Faech unregistriert
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http://www.heise.de/newsticker/Strafe-fuer-den-Diebstahl-von-virtuellen-Geg
enstaenden-in-einem-Online-Spiel--/meldung/117765
Zitat: |
Strafe für den Diebstahl von virtuellen Gegenständen in einem Online-Spiel
In den Niederlanden wurden erstmals zwei Jugendliche aus Leeuwarden von einem Gericht verurteilt, weil sie "virtuelle Güter" - ein Amulett und eine Maske - von einem Spieler in dem Online-Spiel Runescape entwendet haben. Das Bezirksgericht verurteilte die Jugendlichen (14 und 15 Jahre) zu gemeinnütziger Arbeit in Höhe von 160 Stunden und einer Jugendstarfe von zwei Monaten auf Bewährung bzw. 200 Stunden und einer Jugendstrafe von vier Wochen.
Die beiden Jugendlichen hatten einen 13-Jährigen im September des letzten Jahres gezwungen, mit ihnen nach Hause zu gehen. Dort schlugen sie ihn und bedrohten ihn mit einem Messer – der 13-Jährige sollte die beiden virtuellen Gegenstände, die dieser gewonnen hatte, auf ihr Spielkonto übertragen.
Nach Ansicht des Gerichts sind auch "virtuelle Gegenstände" Güter und damit deren Entwendung Diebstahl. Virtueller Besitz werde mit der Verbreitung der virtuellen Welten immer wichtiger. Die Verteidiger der beiden Jugendlichen hatten argumentiert, dass die virtuellen Gegenstände rechtlich nicht existieren würden. (fr/Telepolis) |
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23.10.2008 14:38 |
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Hexajyn unregistriert
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28.10.2008 09:17 |
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Naon unregistriert
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03.11.2008 17:19 |
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Faech unregistriert
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http://www.heise.de/newsticker/Virtueller-Seitensprung-endet-mit-realer-Sch
eidung--/meldung/118936
Zitat: |
Virtueller Seitensprung endet mit realer Scheidung
Eine Engländerin aus Newquay in der südwestbritischen Grafschaft Cornwall hat ihren Mann zum wiederholten Mal beim Sex mit einer virtuellen Prostituierten in der Online-Simulation Second Life erwischt und will sich nun von ihm trennen. Britischen Medien zufolge habe sie auf dem Bildschirm bildlich miterleben können, wie sich die beiden Avatare vergnügten. "Ich war so verletzt, ich wurde fast verrückt. Ich konnte einfach nicht glauben, was er getan hat", zitiert etwa die Tageszeitung Western Morning News die 28-Jährige. Betrug sei für sie genauso real wie im wirklichen Leben. Ihr Ehemann habe hingegen kein Problem darin erkennen können.
Die beiden haben sich den Angaben zufolge im Mai 2003 beim Chatten kennengelernt und vor drei Jahren geheiratet. Auch in Second Life haben ihre Avatare Laura Sky und Barmy den Bund der Ehe geschlossen. Im Februar 2007 habe die Ehefrau ihren Gatten dann aber das erste Mal mit dem Avatar einer Online-Prostituierten erwischt, heißt es, und daraufhin einen virtuellen Privatdetektiv engagiert. Damals sei es noch zu einer Versöhnung gekommen. Seit April dieses Jahres soll ihr Mann zudem eine weitere Damen-Bekanntschaft haben, mit der sie ihn auf dem virtuellen Sofa plauschend ertappt hatte. Der Noch-Gatte habe damals zugegeben, die Frau aus Amerika (beziehungsweise ihren Online-Avatar) schon zwei Wochen zu kennen.
Die 28-Jährige, die wie ihr Gatte schwer übergewichtig sein soll, in Second Life aber mit sportlicher Figur auftritt, habe den erneuten Seitensprung psychisch nicht verkraftet und die Scheidung eingereicht – sowohl virtuell als auch in der echten Welt. Inzwischen soll sie ihr Glück bei einem Spieler aus World of Warcraft (WoW) gefunden haben, während der geschasste Ehemann eine Fernbeziehung mit der Amerikanerin eingegangen ist, obwohl er sie noch nie gesehen hat. Dieser Fall reiht sich in eine ganze Kette von neuen Rechtsfragen ein, die mit dem Aufblühen virtueller Gemeinschaften im Internet entstanden sind: Ist beispielsweise das Auslöschen von Avataren oder der Diebstahl von virtuellen Gütern strafbar, können (echte) Steuern auch auf Spielgeld erhoben werden?
Letzteres könnte zumindest bald in China eingeführt werden. Denn Plänen der chinesischen Regierung zufolge soll künftig auf alle Gewinne, die Privatpersonen mit dem Handel von Online-Währungen erzielen, eine Steuer von 20 Prozent erhoben werden, die in "harter Währung" an den Staat abzuführen ist. Betroffen wären alle Zahlungsmittel und Tauschgegenstände, die in virtuellen Spielwelten genutzt werden. Und in Japan sorgte jüngst ein Fall von "virtuellem Mord" mit anschließender Verhaftung durch die lokale Polizei für Schlagzeilen: Eine Frau hatte ihren virtuellen Ehemann "eiskalt ausgelöscht", nachdem dieser sich im Online-Spiel "Maple Story" von ihrem Avatar trennte.
Möglich wurde die Tat durch einen illegalen Zugriff auf die Zugangsdaten jenes Mannes, der den virtuell verblichenen Ehemann generierte und die Beziehung mit dem Avatar der Frau einging – was ihr letztlich eine Strafe wegen eines widerrechtlichen Zugriffs auf ein geschütztes Computersystem einbringen könnte. Dass virtuelle Handlungen auch hierzulande offenbar von einigen Menschen durchaus ernst genommen werden, zeigt unterdessen eine Umfrage der Welt: Danach antwortete mehr als ein Viertel der Teilnehmer auf die Frage, ob die Britin, die sich wegen der virtuellen Seitensprünge ihres Gatten von ihm trennt, richtig gehandelt habe, mit Ja. |
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16.11.2008 17:19 |
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Hexajyn unregistriert
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18.11.2008 08:48 |
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Naon unregistriert
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26.11.2008 17:09 |
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